Nachwuchsförderung wird beim Förderkreis der Deutschen Oper Berlin jetzt noch größer geschrieben

Seit über zwanzig Jahren ist der Götz-Friedrich-Preis eine der wichtigsten Einrichtungen zur Förderung herausragender Begabungen im Bereich der Musiktheaterregie – Preisträger*innen wie Stefan Herheim, Nadja Loschky und Sebastian Baumgarten seien hier stellvertretend genannt. Auch für die Spielzeit 2022/23 werden wieder der mit 5.000 Euro dotierte Regiepreis für die beste Inszenierungsarbeit sowie ein mit 2.500 Euro dotierter Studiopreis vergeben. Nachdem der Götz-Friedrich-Preis in den vergangenen Jahren durch die Deutschsprachige Opernkonferenz ausgerichtet wurde, kehrt er nun zurück an die Deutsche Oper Berlin, die Hauptwirkungsstätte seines Widmungsträgers. Der Förderkreis der Deutschen Oper Berlin unterstützt ab jetzt organisatorisch die Ausrichtung des Preises.

Damit übernimmt der Förderkreis der Deutschen Oper Berlin e. V.  eine weitere Aufgabe im Feld der Nachwuchsförderung. Schon seit Jahren ermöglichen dessen finanzielle Zuwendungen jungen Sängerinnen und Sängern den Karrierestart und helfen der Deutschen Oper Berlin dabei, ihr erstklassiges Ensemble zu pflegen. Mit dem neu gegründeten Projekt Talent-Circle will der Förderkreis darüber hinaus einen Unterstützerkreis aufbauen, der den musikalischen Nachwuchs nicht nur finanziell unterstützt, sondern zu einem Kreis von persönlichen Paten wird. Neben Sängerinnen und Sängern erweitert sich die Nachwuchsförderung ab jetzt auch auf eine Korrepetitorenstelle sowie Instrumentalistinnen und Instrumentalisten.

Der Götz-Friedrich-Preis für die Spielzeit 2022/2023 geht an Friederike Blum für ihre Inszenierung der Oper TRI SESTRY von Peter Eötvös am Theater Hagen. Unter Vorsitz des Intendanten der Deutschen Oper Berlin, Dietmar Schwarz, votierte die Jury einstimmig für die Vergabe des mit 5000 Euro dotierten Preises. Ein Studiopreis wurde nicht vergeben. Die Preisverleihung findet am 17. Oktober 2023 in der Tischlerei der Deutschen Oper Berlin statt.

Dietmar Schwarz: „Als Instrument zur Förderung des Regienachwuchses im Opernbereich ist der Götz-Friedrich-Preis jetzt wichtiger denn je. Die Folgen der Corona-Epidemie haben an den Theatern dazu geführt, dass viele Produktionen verschoben oder ganz gestrichen wurden. Darunter haben vor allem junge Regisseure und Regisseurinnen gelitten, die nur wenig Möglichkeiten hatten, Erfahrungen zu sammeln. Umso mehr freue ich mich, dass mit der Vergabe des Preises an Friederike Blum nicht nur eine herausragende Arbeit ausgezeichnet wurde, sondern auch der Mut eines Theaters, eine so aufwändige und für den Spielplan zentrale Position einer jungen Regisseurin anzuvertrauen.“

Seit über zwanzig Jahren ist der Götz-Friedrich-Preis eine der wichtigsten Einrichtungen zur Förderung herausragender Begabungen im Bereich der Musiktheaterregie – Preisträger*innen wie Stefan Herheim, Nadja Loschky und Sebastian Baumgarten seien hier stellvertretend genannt. Nachdem der Götz-Friedrich-Preis in den vergangenen Jahren durch die Deutschsprachige Opernkonferenz ausgerichtet wurde, ist er seit der Spielzeit 2022/2023 an die Deutsche Oper Berlin, die Hauptwirkungsstätte seines Widmungsträgers, zurückgekehrt. Mitglieder der Jury sind Viktor Schoner (Staatsoper Stuttgart), Ina Karr (Luzerner Theater), Andrea Moses (Deutsches Nationaltheater Weimar), Jörg Königsdorf (Deutsche Oper Berlin) und Martin G. Berger (Regisseur). Der Götz-Friedrich-Preis wird finanziell vom Förderkreis der Deutschen Oper Berlin unterstützt.

Ausschreibung des Götz-Friedrich-Preises der Deutschen Oper Berlin für Regiearbeiten der Spielzeit 2022/23

Teilnahmeberechtigt sind Opernregisseurinnen und -regisseure im Alter bis 35 Jahren. Dabei gilt der Zeitpunkt der Premiere. In begründeten Ausnahmefällen werden auch ältere Teilnehmer*innen zugelassen.

Prämiert werden Musiktheater-Inszenierungen, die als Neuproduktionen an einem deutschsprachigen öffentlichen oder privaten Theater in der Spielzeit 2022/23 Premiere haben und von den Juroren besucht werden können.

Eine Bewerbung kann erfolgen, sobald absehbar ist, ob die Produktion qualitativ für eine Auszeichnung in Frage kommen könnte. Die Bewerbung sollte den Lebenslauf der Regisseurin bzw. des Regisseurs, die Benennung des inszenierten Werkes, die Termine der Aufführungen sowie eine kurze Darstellung des Konzepts der Produktion enthalten. Bewerben können sich die ausrichtenden Theater, aber auch die Regieführenden.

Bewerbungen sind per Email zu richten an

gfpreis@deutscheoperberlin.de

Dietmar Schwarz,
Intendant Deutsche Oper Berlin (Vorsitzender)

Martin G. Berger,
Operndirektor Mecklenburgisches Landestheater Schwerin

Ina Karr,
Intendantin Luzerner Theater

Andrea Moses,
Operndirektorin Deutsches Nationaltheater Weimar

Viktor Schoner,
Intendant Staatsoper Stuttgart

Jörg Königsdorf,
Chefdramaturg Deutsche Oper Berlin

 

Die Jury entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Produktionen sie in die Auswahl aufnimmt. Wesentliches Kriterium für diese Auswahl ist, dass die Arbeit im Bereich des Musiktheaters deutlich selbstständige innovative Akzente setzt.

Geboren 1930 in Naumburg/Saale

Nach dem Abitur Studium der Theaterwissenschaft am Deutschen Theaterinstitut in Weimar (Diplom)

1953 –1972 Mitglied der Komischen Oper Berlin, zunächst als Dramaturg und Regieassistent, später als wissenschaftlicher Mitarbeiter Walter Felsensteins, von 1968 – 1972 Oberspielleiter.

In gleicher Funktion von 1973 – 1977 an der Hamburgischen Staatsoper, von 1997 –1981 Chefregisseur in Hamburg und gleichzeitig Principal Producer des Royal Opera House Covent Garden in London.

Seit 1981 Generalintendant und Chefregisseur der Deutschen Oper Berlin. Außerdem Intendant des Theaters des Westens von 1984 – 1993. Ab 1993 auch Erster Gastregisseur der Königlichen Oper Stockholm

Früh wandte sich Götz Friedrich auch der pädagogischen Arbeit zu. Seit 1973 leitete er als Professor den hochschulübergreifenden Studiengang Musiktheater-Regie in Hamburg, den er zusammen mit August Everding gegründet hatte.

Seit seinem Regiedebüt 1958 mit COSI FAN TUTTE in Weimar hat Götz Friedrich 170 Neuinszenierungen herausgebracht, u. a. an der Komischen Oper Berlin, an der Deutschen Oper Berlin, in Bremen, Oslo, Kopenhagen, Hamburg, Stockholm, Helsinki, in Stuttgart, London, München, Zürich, an der Mailänder Scala, in Houston, Los Angeles und Tel Aviv, an der Wiener Staatsoper sowie bei den Bayreuther und Salzburger Festspielen. Dabei sind ihm bahnbrechende ästhetische Lösungen vor allem bei Wagner, Verdi und Janácek sowie überzeugende Neufassungen italienischer und französischer Opern gelungen. Darüber hinaus hat Götz Friedrich zahlreiche Opernuraufführungen inszeniert, wie Werke von Siegfried Matthus, Josef Tal, Rudolf Kelterborn, Giuseppe Sinopoli, Luciano Berio, Wolfgang Rihm, Ingvar Lidholm und Hans Werner Henze. Durch die Aufführung selten gespielter Werke ist ihm eine bedeutende Erweiterung des üblichen Opernrepertoires zu verdanken, z. B. mit „DIE TOTE STADT von Erich Wolfgang Korngold, OEDIPE von George Enescu, LES TROYENS von Héctor Berlioz. Viele seiner Inszenierungen wurden in Film- und Fernsehaufzeichnungen in Europa und Japan festgehalten.

Götz Friedrich hat mehrere Veröffentlichungen zu theoretischen, konzeptionellen und praktischen Problemen des Musiktheaters vorgelegt. Seine Person und seine Arbeit wurden Gegenstand mehrerer Bücher. Er war Träger des Großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sowie Kommandeur des Königlich-Schwedischen Nordstern-Ordens und des Komturkreuzes I. Klasse des Ordens des Löwen von Finnland. Außerdem wurde er mit der Ernst-Reuter-Plakette ausgezeichnet (der höchsten Ehrung, die das Land Berlin zu vergeben hat), mit der Königlich-Schwedischen Medaille „litteris et artibus“ und dem Goldenen Ehrenzeichen der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger, dem Adolf-Grimme-Preis, dem Wilhelm-Pitz-Preis u.a.m. Götz Friedrich war Mitglied der Akademie der Künste Berlin-Brandenburg, der Freien Akademie Hamburg und der Königlich-Schwedischen Musikakademie.

Götz Friedrich verstarb im Dezember 2000 in Berlin, wenige Tage nach Beendigung seiner Regiearbeit zu Gian Carlo Menottis Kinderoper AMAHL UND DIE NÄCHTLICHEN BESUCHER, die er als Vermächtnis an die Opernbesucher von morgen betrachtete. Die Deutsche Oper Berlin ernannte Götz Friedrich postum zu ihrem Ehrenmitglied. Sein Gedächtnis bewahrt die Götz-Friedrich-Stiftung, die seit 1995 jährlich die beste Arbeit eines jungen Regisseurs, einer jungen Regisseurin im Musiktheaterbereich auszeichnet.

Der Götz-Friedrich-Preis 2021 für junge Opernregisseure und -regisseurinnen geht an Anna Bernreitner (Jahrgang 1986) für ihre Inszenierung von Wolfgang Rihms PROSERPINA an der Neuen Oper Wien (Premiere am 20. Oktober 2021). Hervorgehoben wird damit eine Regiearbeit, die dem Publikum ein nicht einfaches Stück zeitgenössischer Oper durch eine originelle und überraschende Bühnensituation und eine virtuose Personenführung nahegebracht hat. Der Preis ist dotiert mit € 7.500.

Der Sonderpreis des Opernhauses Zürich geht an den erst 24-jährigen Maximilian Berling, der im Studio des Gärtnerplatztheaters München Giancarlo Menottis DAS MEDIUM mit einer durchdachten Bühneneinrichtung und stimmigen Anlage der Personen im Raum zu einem mitreißenden Theaterereignis gemacht hat. Der Sonderpreis ist mit € 2.500 dotiert.

Die Covid-Pandemie hat jungen Regisseuren besondere Schwierigkeiten in den Weg gelegt. Einige haben darauf mit klugen und schönen Arbeiten abseits der eingefahrenen Wege reagiert. In einigen Fällen ließ dies aber nicht auf die Fähigkeiten schließen, reale Sänger durch reale Bühnensituationen zu leiten. Für eine besonders gelungene Filmarbeit möchte die Jury dennoch Franziska Angerer mit einer lobenden Erwähnung herausheben, die am Staatstheater Darmstadt ein ästhetisch gelungenes Video von Christian Josts Bearbeitung des Liederzyklus DICHTERLIEBE von Robert Schumann gestaltet hat.

Der Götz-Friedrich-Preis wurde von dem bedeutenden Opernregisseur und langjährigen Intendanten der Deutschen Oper Berlin, Götz Friedrich gestiftet, um jungen Talenten beim Sprung in die Karriere zu helfen. Die Preisverleihung fand am 21. Februar 2022 in Götz Friedrichs ehemaligem Haus statt und wird moderiert von dem Karan-Armstrong-Preisträger Martin G. Berger.

Andreas Homoki, Vorsitzender der Jury

Spielzeit 2022/23
Friederike Blum für TRI SESTRY
am Theater Hagen

Spielzeiten 2019/20 und 2020/21
Anna Katherina Bernreitner für PROSERPINA
an der Neuen Oper Wien

Spielzeiten 2017/18 und 2018/19
Nina Russi für TROUBLE IN TAHITI /
A QUIET PLACE
am Theater Aachen

Spielzeit 2016/17
Mizgin Bilmen für CHARLOTTE SALOMON
am Theater Bielefeld

Spielzeit 2015/16
Ute M. Engelhardt für DAS SCHLAUE FÜCHSLEIN
an der Oper Frankfurt

Spielzeit 2014/15
Nadja Loschky für MADAMA BUTTERFLY
am Theater Bielefeld

Spielzeit 2013/14
Yuval Sharon für DOCTOR ATOMIC
am Staatstheater Karlsruhe

Spielzeit 2012/13
Julia Hübner für DIE ERLEUCHTETE FABRIK
am Deutschen Nationaltheater Weimar

Spielzeit 2010/11
Benjamin Schad für THE TURN OF THE SCREW
an der Oper Köln, Trinitatis-Kirche

Spielzeit 2012/13
Eva-Maria Weiss für ASCHENPUTTEL
an der Staatsoper Berlin, Werkstatt Schiller Theater

Spielzeit 2009/10
Eva-Maria Höckmayr für PELLÉAS ET MÉLISANDE
am Theater Aachen

Spielzeit 2008/09
Elisabeth Stöppler für PETER GRIMES
am Musiktheater im Revier, Gelsenkirchen

Spielzeit 2007/08
Johannes Erath für CENDRILLON
am Stadttheater Bern

Spielzeit 2006/07
Benedikt von Peter für CHIEF JOSEPH
am Theater Heidelberg

Spielzeit 2004/05
Lorenzo Fioroni für JOHANNA AUF DEM SCHEITERHAUFEN
am Staatstheater Kassel

Spielzeit 2003/04
Philipp Kochheim für TANNHÄUSER
am Theater Heidelberg

Spielzeit 2002/03
Stefan Herheim für I PURITANI
am Aalto-Musiktheater Essen

Spielzeit 2001/02
Jörg Behr für HYPERION
am Freiburger Theater

Spielzeit 2000/01
Sebastian Baumgarten für TOSCA
am Staatstheater Kassel

Spielzeit 1999/2000
Franziska Severin für TEOFANE
am Stadttheater St. Gallen

Spielzeit 1997/98
Michael Schulz für DIALOGUES DES CARMÉLITES
amAalto-Musiktheater Essen

 

Sonderpreis des Opernhauses Zürich

Spielzeiten 2019/20 und 2020/21
Maximilian Berling für DAS MEDIUM
am Gärtnerplatztheater München

 

Lobende Erwähnung

Spielzeiten 2019/20 und 2020/21
Franziska Angerer für DICHTERLIEBE
am Staatstheater Darmstadt

 

Studiopreis

Spielzeit 2017/18 und 2018/19
Kai Anne Schuhmacher für DER KAISER VON ATLANTIS 
am Theater Gera

Spielzeit 2016/17
Anna Drescher für WEISSE ROSE 
am Theater Orchester Biel Solothurn

Spielzeit 2015/16
Alexander Fahima für DER TRIUMPH DES TODES 
am Deutschen Nationaltheater Weimar / Kunstfest Weimar

Spielzeit 2014/15
Dorian Dreher für SCHWANENGESANG 
am Nationaltheater Mannheim

Spielzeit 2013/14
Béatrice Lachaussée für JAKOB LENZ
an der Oper Köln, Trinitatiskirch

Spielzeit 2012/13
Anselm Dalferth für DER MÜNDLICHE VERRAT 
am Nationaltheater Mannheim

Spielzeit 2010/11
Tabea Kranefoed für DIE BREMER STADTMUSIKANTEN 
am Theater Erfurt, Domstufen-Festspiele

Spielzeit 2009/10
Elmar Supp für NOAHS FLUT 
am Theater Heidelberg, Hallenkirche St. Albert

 

Sonderpreis Tischlerei der Deutschen Oper Berlin

Spielzeit 2014/15
Maximilian von Mayenburg für XERXES
am Theater Bielefeld

 

Karan-Armstrong-Preis

Spielzeit 2014/15
Martin G. Berger für DIE FLEDERMAUS
am Staatstheater Hannover

Der Vorstand
Dr. Karlheinz Knauthe (Vorsitzender)
Dr. Alard von Rohr (Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. h.c. André Schmitz

Die Stiftung wurde am 1. September 1995 gegründet.

Über eine Spende oder Zustiftung würde sich die Götz-Friedrich-Stiftung freuen.
Konto-Nr.: 5465033004
bei der Berliner Volksbank
BLZ: 10090000

§ 1 – Name, Rechtsform, Satzung

Die Stiftung führt den Namen Götz Friedrich-Stiftung.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

§ 2 – Zweck

(1) Zweck der Stiftung ist, die Berufsausbildung von Opernregisseuren zu fördern.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
– die Vergabe von Stipendien an in der Ausbildung befindliche Opernregisseure;
– die Vergabe von Preisen zur Honorierung besonderer, im Rahmen der Berufsausbildung erbrachter Leistungen von Opernregisseuren.

(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 – Vermögen, Verwendung der Mittel

(1) Das Stiftungsvermögen besteht im Zeitpunkt der Genehmigung aus einem Anspruch auf Übertragung eines Geldbetrages in Höhe von 200.000,00 DM.

(2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen nur dessen Erträge sowie etwaige Zuwendungen herangezogen werden, soweit diese nicht als Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.

(3) Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 – Vorstand

(1) Organ der Stiftung ist der Vorstand.

(2) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der erste Vorstand wird von Stiftern im Stiftungsgeschäft bestimmt.

(3) Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes tritt an seine Stelle der von den verbleibenden Mitgliedern zu wählende Nachfolger.

(4) Die Mitglieder des Vorstandes führen ihr Amt bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger weiter.

§ 5 – Vorsitz, Beschlussfassung

(1) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

(2) Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Sitzungen oder im Wege schriftlicher Abstimmung. Der Vorsitzende oder der stellvertrende Vorsitzende lädt alle Vorstandsmitglieder schriftlich unter Mitteilung der genauen Tagesordnung zur Sitzung ein oder fordert sie zur schriftlichen Abstimmung auf. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder in der Sitzung anwesend sind. An einer schriftlichen Abstimmung müssen sich mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder beteiligen.

(3) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden oder der sich an einer schriftlichen Abstimmung beteiligenden Mitglieder gefaßt, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, in seiner Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.

(4) Die Aufhebung der Stiftung, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Änderung des Zwecks kann nur in einer Sitzung bei Anwesenheit sämtlicher Vorstandsmitglieder einstimmig beschlossen werden. Solche Beschlüsse sind nur bei Vorliegen wesentlicher Änderungen der Verhältnisse zulässig.

(5) Über die Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten.

§ 6 – Aufgaben des Vorstandes, Vertretung

(1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung. Er hat dabei den Willen der Stifter so wirksam und nachhaltig wie möglich zu erfüllen. Die Vorstandsmitglieder sind zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet.

(2) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Sie haben jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen.

(3) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.

(4) Der Vorstand beschließt über die Vergabe von Stipendien und Preisen. Er soll sich vor der Beschlußfassung von fachkundigen Personen beraten lassen. Der Vorstand kann solche fachkundigen Personen als „Jury“ damit beauftragen, ein Verfahren zur Auswahl der für Stipendien und Preise in Betracht kommenden Kandidaten durchzuführen und geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Der Vorstand wird die Aufsichtsbehörde über die Zusammensetzung der Jury unterrichten.

§ 7 – Geschäftsführung

(1) Die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sind aufzuzeichnen und die Belege zu sammeln. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres sind Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen sowie ein Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes zu fertigen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Der Vorstand kann die gem. Abs. 1 gefertigten Aufstellungen durch einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer oder eine anerkannte Wirtschaftsprüfergesellschaft prüfen zu lassen, sofern die Mittel es zulassen.

§ 8 – Staatsaufsicht

(1) Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gem. den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes (StiftG Bln).

(2) Die Mitglieder des Vertretungsorgans sind nach § 8 StiftG Bln verpflichtet, der Aufsichtsbehörde
• unverzüglich die jeweilige Zusammensetzung des Vorstandes einschl. der Verteilung der Ämter innerhalb des Vorstandes anzuzeigen, zu belegen (Wahlniederschriften, Bestellungsurkunden, Annahme- bzw. Rücktrittserklärungen oder sonstige Beweisunterlagen) und die jeweiligen Anschriften der Stiftung und der Mitglieder des Vertretungsorgans mitzuteilen;
• eine Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht, ersatzweise – falls sie von der Möglichkeit gem. § 7 Abs. 2 Gebrauch machen – einen Prüfungsbericht gem. § 8 Abs. 3 StiftG Bln und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes einzureichen, und zwar innerhalb von 4 Monaten nach Schluß des Geschäftsjahres;
• der Vorstandsbeschluß über die Feststellung des Jahresberichtes ist beizufügen.

(3) Beschlüsse über Satzungsänderungen, Aufhebung der Stiftung oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist von den nach § 6 Abs. 3 StiftG Bln vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern bei der Aufsichtsbehörde zu beantragen.

§ 8 – Vermögensanfall

Bei Aufhebung der Stiftung ist das Vermögen auf den Förderkreis der Deutschen Oper e.V. Berlin zu übertragen mit der Auflage, es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke gem. § 2 oder diesen so nahe wie möglich kommenden Zwecke zu verwenden.

Berlin, den 1. September 1995

(Dr. Alard von Rohr)
In Vollmacht für:
– Grundkreditbank eG, Berlin
– art’büro bureau gewerbeflächenvermietungsgesellschaft mbh
– Wa-Ku Sanitär- und Heizungstechnischer Kundendienst GmbH & Co Gesundheitstechnik KG
– Robert Bosch GmbH
– Weberbank Berliner Industriebank KGaA
– Klaus Groth
– DePfa-Immobilienmanagement AG
– Dr. Gernot Moegelin
– Klaus Winter
– Karl G. Hertel
– LandesBank Berlin 
– Stifter –

Angaben gemäß § 5 TMG

Förderkreis der Deutschen Oper Berlin
Götz Friedrich-Stiftung
Richard-Wagner-Straße 10
10585 Berlin

Kontakt
E-Mail: gfpreis@deutscheoperberlin.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV ist Dr. Alard von Rohr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Quelle: e-recht24.de

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